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   VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20.A   

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https://dejure.org/2021,73914
VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20.A (https://dejure.org/2021,73914)
VG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2021 - 3 K 1749/20.A (https://dejure.org/2021,73914)
VG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2021 - 3 K 1749/20.A (https://dejure.org/2021,73914)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 3c; AsylG, § 3d; AsylG, § 34 Abs 1; AsylG, § 36 Abs 1; AufenthG 2004, § 59 Abs 1; AufenthG 2004, § 59 Abs 2; AufenthG 2004, § 59 Abs 3; AufenthG 2004, § 11 Abs 1
    Türkei: Bedrohungen durch Exmann bzw. Vater; Widersprüchliche und unglaubhafte Schilderungen; Staatlicher Schutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Lei den zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 11.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu ent würdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Lei den zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 11.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu ent würdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 15b RL 2011/95/EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK ist als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG eine absichtliche, d.h. vorsätzliche Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Lei den zu verstehen, die im Hinblick auf Intensität und Dauer eine hinreichende Schwere aufweisen (vgl. nur EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - NVwZ 2011, 413 Rn. 220 m.w.N.; EGMR U.v. 11.7.2006 - 54810/00 - NJW 2006, 3117 Rn. 67; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Rn. 22 ff. m.w.N.), Eine erniedrigende Behandlung setzt als Schweregrad eine Demütigung oder Herabsetzung voraus, die im Opfer Gefühle von Furcht, Todesangst und Minderwertigkeit verursacht und geeignet sind, diese Person zu erniedrigen oder zu ent würdigen und möglicherweise ihren psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Auch bei der Zuer kennung subsidiären Schutzes greift die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 2011/95/EU (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer -

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Es muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schwei gen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 11.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Die Bezeichnung des Abschiebezielstaates im Bescheid des Bundesamts genügt den Rechtmäßigkeitsvorausset zungen (vgl. Urteil des BVerwG vom 16. November 1999, Az. 9 C 4/99, Juris).
  • VG München, 30.04.2021 - M 1 K 17.40855

    Erfolglose Asylklage türkischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Dresden, 29.11.2021 - 3 K 1749/20
    Im Hinblick auf die Schutzwilligkeit und die -fähigkeit des türkischen Staates kann auf die folgenden weiterhin zutreffenden Ausführungen des VG München (Urt. v. 30. April 2021 - M 1 K 17.40855 -, juris Rn. 47 ff.) verwiesen werden:.
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